Gemäß der Ersatzverkündung (§60 Abs.3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 06. März 2021, in Kraft ab 8. März 2021 sind außerschulische Bildungsangebote als Einzelunterricht zulässig.
Wir nehmen ab Montag den Unterricht in der rockpop-musicschool wieder auf.
Das Hygienekonzept ist zu befolgen.
– Es bleibt beim zeitversetzten Unterricht.
– Es betreten nur die Schüler die Schule und warten in der Lobby auf den Lehrer.
– Nach Absprache wird der digitale Fernunterricht fortgesetzt.
Bei Fragen bitte den Lehrer kontaktieren.
Mit musikalischen Grüßen,
Detlef Haß