Unterrichtsaufnahme am 04.05.2020

Die Landesregierung hat am 01.05.2020 eine Ersatzverkündigung erlassen.

Dort ist nach Absatz 1 Satz 2 ist der Einzelunterricht in Musikschulen zulässig. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Hygienestandards des § 9 sowie der Vorgaben der Träger und der Gesundheitsämter vor Ort. Die Daten der Personen sind zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu speichern. Ein Austausch von Instrumenten oder Instrumententeilen (zum Beispiel Mundstücke, Bögen) ist untersagt. Die Schülerzahl ist auf eine 1:1 Betreuung pro Lehrkraft zu beschränken; Begleitpersonen haben grundsätzlich keinen Zutritt. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Bläser und Sänger (zum Beispiel Trennwände als Spuckschutz) sind umzusetzen.


Wir haben am 30.04.2020 dem zuständigen Gesundheitsamt ein Hygiene- & Kapazitätskonzept übersandt.

Über den zeitversetzten Unterrichtsbeginn informieren die Lehrer.

Zutritt zur Schule:

  • Eintritt nur für Schüler.
  • Schülern mit grippeähnlichen Symptomen ist der Zutritt verboten.
  • Einzeln eintreten.
  • In der Lobby auf den Lehrer warten.
Lobby
  • Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln vom jeweiligen Musiklehrer unter Einhaltung des Mindestabstandes in der Lobby abgeholt und in den jeweiligen Unterrichtsraum begleitet.

Beim Unterricht wird die Distanz zwischen Lehrer und Schüler von mind. 1,50m gewährleistet.